Nachhaltigkeitsrichtlinie

NACHHALTIGKEITS-RICHTLINIEN IN DER LIEFERKETTE

AUSGABE 1 - MÄRZ 2024 2


1. ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG


1. UMWELTSCHUTZ & ZERTIFIZIERUNG
Unsere externen Partner müssen alle nationalen und internationalen Umweltstandards und -gesetze einhalten. Sie müssen
den Ressourcenverbrauch (Energie, Wasser, Rohstoffe und Primärmaterial) Ihrer Unternehmen überwachen und managen
und die Umweltauswirkungen, wie z. B. Emissionen, Schadstoffe, Abfälle, permanent minimieren.
Hierzu ist ein effektives Umweltmanagementsystem notwendig – wir empfehlen unseren externen Partnern eine
Zertifizierung dieses Systems nach dem internationalen Standard ISO 14001 anzustreben.

2. NACHHALTIGKEIT
Wir bekennen uns vollständig zum „Pariser Klimaabkommen“ von 2015 und dem darin verankerten Ziel für eine Senkung
der Emissionen und der Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur. Unser Unternehmen hat
erhebliche Investitionen in Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauches sowie der Erzeugung erneuerbarer
Energien getätigt – gleichartige Maßnahmen erwarten wir auch von unseren externen Partnern. Unser Lieferantennetzwerk
hat mit seinem Wertschöpfungsanteil von fast 50% erheblichen Einfluss auch auf den CO²-Fußabdruck unser Produkte.
Wir erwarten von unseren externen Partnern die Schonung aller natürlichen Ressourcen, die Vermeidung, Verminderung
und sachgerechter Entsorgung von belastenden Abfällen und Emissionen durch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Wir erwarten einen verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Bestandteilen oder chemischen Erzeugnissen bei
der Auswahl und Bearbeitung von Produkten. Unsere Lieferanten und deren Sublieferanten müssen alle geltenden
Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Beschränkung, Registrierung und erforderlichenfalls die Zulassung oder
Meldung chemischer Stoffe, die im Endprodukt oder Produktionsprozess enthalten sind, einhalten, sofern diese für den
entsprechenden Markt gelten (z. B. REACH).
AUSGABE 1 - MÄRZ 2024 3


2. SOZIALE VERANTWORTUNG
1. MENSCHENRECHTE UND ARBEITSBEDINGUNGEN
Unternehmerisches Handeln setzt die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern sowie der Gesellschaft
voraus. GILLES TOOLING bekennt sich daher zur Einhaltung der Sozial- und Ethik-Konventionen auf der Basis dem
internationalen Standard „SA8000®“.
Wir fordern von unseren externen Partnern
– Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel
– Jegliche Form von Belästigung oder Diskriminierung wegen Hautfarbe, Geschlecht, Sexualität, Religion oder
Beeinträchtigungen
– Akzeptanz der Vereinigungsfreiheit und damit verbundenem Streikrecht
– Einhaltung aller anzuwendenden nationalen Arbeitsvorschriften z. B. in Bezug auf Arbeitszeiten, Entlohnung und
Sozialleistungen sowie Arbeitssicherheit
– Die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes und die Ergreifung von Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von
Unfällen und das resultierenden, gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Arbeitnehmer – Lieferanten sollten ein
Arbeitsmanagementsystem nach ISO 45001 anstreben


2. LIEFERKETTENVERANTWORTUNG
Zulieferer von GILLES TOOLING müssen sicherstellen, dass alle Anforderungen dieser Richtlinie sowie die geltenden
nationalen und internationalen Vorschriften und Gesetze eingehalten werden.
Gewinnung, Produktion, Transport, Handel, Verarbeitung und Export bestimmter
Rohstoffe entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette können mit hohen Risiken für Mensch und Umwelt verbunden
sein.
Wir erwarten von unseren Lieferanten,
– Überwachung der Sublieferanten hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorgaben Auf Verlangen von GILLES TOOLING
hat der Lieferant den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
– Ausschließliche Verwendung von Rohstoffen, die in keiner Form weder direkt noch indirekt zu
Menschenrechtsverletzungen, Gesundheits- und Sicherheitsproblemen, Umweltverschmutzung oder Compliance-
Verstößen beitragen.
– Rohstoffe dürfen keinesfalls zur Finanzierung evtl. Konflikte beitragen
– Nationale oder internationale Sanktionen dürfen in keiner Weise umgangen werden
Auf Anforderung von GILLES TOOLING ist der Zulieferer zur Auskunft verpflichtet und hat ggf. Nachweise für die
Einhaltung dieser Vorgaben vorzulegen.
AUSGABE 1 - MÄRZ 2024 4


3. COMPLIANCE
Die „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber jeglicher Form von Korruption, Bestechung oder einem Geschäftsgebaren,
das den Eindruck von unzulässiger Beeinflussung hervorrufen könnte, ist für GILLES TOOLING ein Grundpfeiler der
Unternehmensphilosophie.
Wir erwarten von unseren Zulieferern
– Verzicht auf direkte oder indirekte Zuwendung oder Gewährung materieller oder finanzieller Vorteile (Geschenke,
Einladungen, ...) an GILLES TOOLING Mitarbeiter
– Ergreifung von geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche
– Verzicht auf Korruption, Erpressung und/oder Bestechung in der gesamten Lieferkette
– Vermeidung von jeglichen Interessenskonflikten
– Vermeidung von privaten oder persönlichen Anliegen, die geschäftliche Entscheidungen beeinflussen könnten
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3. DATENSCHUTZ & IT SICHERHEIT
1. DATENSCHUTZ
Externe Partner müssen alle Geschäfts- sowie technische, finanzielle, personenbezogene Daten sowie Produkt-Know-How
in Bezug auf Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit sorgfältig behandeln und schützen.
Nationale und internationale Datenschutzrichtlinien und -gesetze (z. B. DSGVO) sind ausnahmslos einzuhalten.
Geistiges Eigentum der eigenen Mitarbeiter und der Geschäftspartner ist zu schützen; urheberrechtlich geschützte
Materialien, Geschmacksmuster, Marken, Patente, Geschäftsunterlagen usw. dürfen ohne vorherige Genehmigung der
Eigentümer nicht verwendet oder vervielfältigt werden.
Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wird zwischen Lieferant und GILLES TOOLING eine Geheimhaltungsvereinbarung
getroffen, die weitere Details regelt. Darüber hinaus sollte der externe Partner ein ausgereiftes Informationssicherheits-
Managementsystem gemäß TISAX (alternativ gemäß ISO 27017, 27018 usw.) etablieren.


2. IT-SICHERHEIT
Die IT Systeme im heutigen Geschäftsumfeld sind zunehmend anfällig für Cyber-Bedrohungen und/oder Cyber-Angriffen.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie
– Stets aktuelle und wirksame Sicherheitsverfahren einführen
– Alle relevanten gesetzliche Vorgaben hinsichtlich IT Sicherheit erfüllen
– Evtl. branchenübliche Verfahren zu IT Sicherheit umsetzen
– Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu deren Sicherheitsbewusstsein schulen
– Ein Managementprogramm zur Bewertung von Sicherheitsrisiken einrichten und GILLES TOOLING auf Verlangen
notwendige Prüfungsrechte einräumen


Gilles Tooling GmbH
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