Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen

Vertragliche Produktgarantie:
In der Europäischen Union stehen gilles tooling Produkte unter der gesetzlichen Garantie für Verbrauchsgüter, die den Verbrauchern durch die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, und deren Umsetzung in einzelstaatliches Recht, zuerkannt wird. Diese Garantie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Endverbraucher.

Darüber hinaus gewährt gilles tooling auf sämtliche Produkte eine vertragliche Garantie im Rahmen und unter Beachtung der nachfolgenden Garantiebestimmungen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden durch diese vertragliche Garantie keinesfalls beschränkt.

Die vertragliche Produktgarantie gilt nur für in Mitgliedstaaten der EU erworbene Produkte.

Bitte beachten!
Gilles tooling Produkte die zu Wettbewerben oder zu Sportveranstaltungen eingesetzt werden, sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

Gegenstand der Garantie
Gilles tooling garantiert dem Erstkäufer bei festgestellten Material- oder Herstellungsfehlern an dem neuen Produkt die kostenlose Fehlerbeseitigung innerhalb der vereinbarten Garantiezeit, ohne km-Begrenzung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Gilles tooling ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Vereinbarte Garantiezeit
Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre auf alle gilles tooling Produkte.
Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung.

Die Garantiefrist wird durch spätere Weiterveräußerung, durch von gilles tooling vorgenommene Reparaturmaßnahmen oder durch Austausch des Produkts weder verlängert noch beginnt sie von neuem oder wird anderweitig beeinflusst.

Bei Weiterveräußerung des Produktes innerhalb der Garantiezeit, bleiben die folgenden Bestimmungen im gleichen Umfang bestehen und können auch nach Eigentümerwechsel geltend gemacht werden. Ursprünglicher Kaufbeleg muss in Original oder in Kopie vorhanden sein.

Garantieansprüche sind nach Erkenntnis eines Mangels unverzüglich nach der Entdeckung des angeblichen Mangels und stets vor Ablauf der Garantiezeit bei Ihrem autorisierten Händler oder bei gilles tooling direkt anzuzeigen.

Garantievoraussetzungen
Garantie wird geleistet wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen:
• Alle Bauteile müssen sich im Serienzustand befinden und dürfen nicht nachträglich verändert worden sein.
• Kaufbeleg muss vorhanden sein.
• Alle Bauteile müssen an Serienfahrzeugen verwendet werden.

Bestehen Zweifel am Vorhandensein eines Mangels, oder sollte eine Sicht- oder Materialprüfung notwendig sein, so ist gilles tooling berechtigt die bemängelten Teile anzufordern und zu prüfen.
Bedingt durch einen Garantiefall ersetzte Teile werden – nach Anerkennung des Anspruchs – Eigentum von gilles tooling.
Für Bauteile die innerhalb der Garantiezeit repariert oder ausgewechselt werden, endet die Garantie mit Ablauf der vereinbarten Produktgarantie.

Was wird von der vertraglichen Garantie nicht abgedeckt?
Gilles tooling leistet keinen Ersatz:
• Nach unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung der Montage- und Betriebsanleitung, sowie Überbeanspruchung.
• Bei Verwendung an Sonderumbauten und Verwendung von Sonderzubehörteilen.
• Nach Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder Wettbewerben.
• Bei Schäden, die nachdem sie entdeckt wurden, bzw. billigerweise hätten entdeckt werden müssen, nicht unverzüglich angezeigt wurden.
• Bei Beschichtungs- oder Korrosionsschäden, die auf äußere Einwirkungen wie z.B. Steinschlag, Streusalz, Industrieabgase und sonstige Umwelteinflüsse oder auf unsachgemäße Reinigung durch ungeeignete Pflegemittel zurückzuführen sind.
• Bei normaler Abnutzung und bei üblichen Gebrauchsspuren die infolge der bestimmungsgemäßen Nutzung an verschiedenen Bauteilen auftreten und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts nicht beeinträchtigen.
• Bei natürlichem oder vorzeitigem Verschleiß von Lagerungen und Kettenrädern.
• Für Mangelfolgeschäden sowie mittel- und unmittelbare Kosten wie:
Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Bergungs-, Abschlepp- und/oder Übernachtungskosten.
• Bei sonstigen Ereignissen, die nicht im zumutbaren Einflussbereich von gilles tooling liegen.

Soweit gesetzlich zulässig ist Gilles Toolings Haftung der Höhe nach auf den Anschaffungswert des Produkts begrenzt.

Wie nehmen Sie die Garantie in Anspruch?
Um die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie bitte die Gilles Tooling G.m.b.H., Société à responsabilité limitée, mit Gesellschaftssitz in L-6776 Grevenmacher, 26, Op der Ahlkerrech, Z.I. Potaschbierg, oder Ihren autorisierten Händler. Bei Rücksendung des Produkts ist der Kaufbeleg beizufügen, aus dem sich Händler, Kaufdatum und Kaufort des Produkts ergeben. Die Kosten der Einsendung werden von Ihnen getragen.

Senden Sie ein Produkt ein, obwohl kein Garantiefall vorliegt, wird Gilles Tooling das Produkt unrepariert an Sie zurücksenden oder nach Absprache auf der Grundlage eines vorherigen Kostenvoranschlags gegen Bezahlung reparieren.

Andere wichtige Anmerkungen
Das Garantieversprechen gilt als zusätzliche Vereinbarung zum bestehenden Gewährleistungsrecht. Im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (Gesetz vom 21. April 2004 bezüglich der Gewährleistung von Gütern und diesbezügliche Bestimmungen des Zivilgesetzbuches) hat der Verbraucher gesetzliche Rechte, die nicht von der Garantie berührt werden. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Verbrauchsgüterkauf beträgt zwei Jahre. Weitere vertragliche Ansprüche nach den Geschäftsbedingungen des Verkaufshändlers, wie die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Wandlung) bleiben hiervon unberührt und können entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen nur gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.

Ein Anspruch auf Ersatzlieferung durch gilles tooling besteht nicht.

Auf Wunsch des Verbrauchers wird diesem die Garantie in Deutsch oder Französisch oder Englisch (zusammen mit einer deutschen oder französischen Übersetzung) schriftlich zur Verfügung gestellt oder ist auf einem anderen dauerhaften Datenträger enthalten, der dem Verbraucher zur Verfügung steht und ihm zugänglich ist.

Für die von gilles tooling auf der Grundlage dieser Garantiebestimmungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Kontakt
Gilles Tooling G.m.b.H.
Société à responsabilité limitée
R.C.S. Luxembourg B 107.876
26, Op der Ahlkerrech
Z.I. Potaschbierg
L-6776 Grevenmacher


Rücktritt von Bestellungen
Ein Rücktritt vom Vertrag unsererseits ist möglich, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.