Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die vorliegenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) regeln die Bestellung von Produkten zwischen Ihnen (der Kunde) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) Gilles Tooling GmbH, mit Sitz in L-6868 Wecker, 18, Duchscherstrooss, eingetragen beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter Sektion B mit der Nummer 107.876, mit einem Gesellschaftskapital von EUR 137.500.
Der Kunde bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Bestellung zur Kenntnis genommen zu haben, diese gelesen zu haben und vorbehaltlos und uneingeschränkt zu akzeptieren. Der Kunde hat jederzeit Zutritt zu den gegenwärtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite www.gillestooling.com und kann diese zur Ansicht drucken.
Der Online-Verkaufsabschluss auf der Webseite www.gillestooling.com durchläuft mehrere Schritte, die in einer Bedienungsanleitung ausführlich beschrieben sind.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
Auftragnehmer
Gilles Tooling GmbH
Société à responsabilité limitée
18, Duchscherstrooss
L-6868 Wecker
Email: info@gillestooling.com
R.C.S. Luxembourg: B 107.876
MwSt.-Id.-Nummer: LU 20637977
Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht auf Korrektur vor.
Im Hinblick auf ständige technische Entwicklung und Verbesserung behalten wir uns das Recht auf z. B. Änderung des Designs, der Dokumentation usw. vor, sofern hierdurch der Wert des Produkts nicht beeinträchtigt wird.
Kaufverträge kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Listenpreise (Nettopreise) zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Warenversands.
Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden in der Auftragsbestätigung/ Rechnung gesondert aufgeführt.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde kann jedoch keine solche Teillieferung verlangen, es sei denn er trägt die diesbezüglichen Kosten.
In den EU Ländern (EU: ausgenommen Händler mit USt-Ident.Nr.) werden auf den Rechnungs-betrag die jeweils gültige Luxemburger MwSt erhoben. Dies gilt auch für manche Lieferungen in Drittländer. Wir behalten uns das Recht vor, die Lieferung in bestimmte Drittländer zu verweigern.
Sofern in der Rechnung keine MwSt ausgewiesen ist, übernimmt der Kunde alle durch den Erwerb der Waren entstehenden Kosten für z. B. Zoll, Steuern u. ä.
Zahlungen können per Banküberweisung, Kreditkarte (Euro-/Mastercard oder Visa) oder per Nachnahme vorgenommen werden. Für Zahlungen mit American Express Kreditkarten bitte anfragen.
Lieferung erfolgt nach Zahlungsbestätigung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Zahlungsfristen und Verzugszinsen
Im Falle einer Verspätung der Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen wie folgt berechnet:
Für Geschäftsleute ist der Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf vorbenannter Frist werden Zinsen auf den Rechnungsbetrag berechnet gemäß Artikel 3 und 5 des Gesetzes vom 18. April 2004 betreffend Zahlungsfristen und Verzugszinsen.
Für Privatkunden ist der Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf vorbenannter Frist sind Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinsfuß nach Ablauf von 3 Monaten nach Erhalt der Waren bzw. Abschluss der Arbeiten gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 18. April 2004 betreffend Zahlungsfristen und Verzugszinsen fällig.
Lieferbedingungen
Liefertermine bzw. Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird.
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenen Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen und/oder durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
Geraten wir selbst in Verzug mit der Lieferung, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Ware bis dahin nicht versandt oder ihm als versandfertig gemeldet worden ist.
Jeglicher Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen bzw. Lieferfristen sind ausgeschlossen.
Zur teilweisen Vertragserfüllung sind Teillieferungen möglich. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass eine Teilerfüllung des Vertrages für ihn ohne Interesse ist. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Wurden mehrere Produkte bestellt, von denen nicht alle zur Verfügung stehen, kann der Kunde entweder die gesamte Bestellung stornieren oder nur die Lieferung der zur Verfügung stehenden Produkte verlangen.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlässt.
Der Kunde ist alleine für unmittelbare oder mittelbare Schäden bei Irrtümern bei der Angabe der Lieferanschrift verantwortlich, insbesondere falls diese Anschrift fehlerhaft oder unvollständig ist.
Im Falle unvorhersehbarer Umstände (wie zum Beispiel im Falle von Streiks, Kriegen, Feuern, Unterbrechungen im öffentlichen Transportsystem, Verspätungen bei Lieferanten, usw.), behalten wir uns das Recht vor, die Ausführung unserer Verpflichtungen auszusetzen, oder den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung, aufzulösen.
Jede von dem Kunden gezahlte Summe wird ihm möglichst schnell zurückerstattet, ohne dass dabei Zinsen vom Kunden angefordert werden können.
Die Gilles Tooling GmbH kann nicht für direkte oder indirekte Folgen bezüglich der Aussetzung oder der Annullierung des Auftrags, verantwortlich gemacht werden, mit Ausnahme von Verbindlichkeiten oder Kosten, die aus unserer groben Fahrlässigkeit oder Verschulden (négligence grossière ou faute lourde) oder absichtlichem Verschulden (faute intentionnelle) entstehen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Kunde tritt seine Forderung aus einer Wiederveräußerung von gelieferter Ware in Höhe des Faktura-Endbetrags bereits jetzt an uns ab.
Wird die Kaufsache an anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswerts der Kaufsache.
Gewährleistung / Haftungsausschluss
Für sämtliche von uns gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Pflichtgarantien.
In diesem Rahmen gewährleisten wir, dass die von uns gelieferten Produkte bei normaler Benutzung und Wartung frei von Mängeln sind, und dass diese Produkte, falls sie gemäß den mitgelieferten Installations-, Benutzungs- und Wartungsanweisungen genutzt werden, für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Diese Gewährleistung gilt generell nur dann, falls die Teile von zugelassenen Händlern montiert werden und vorausgesetzt, dass sich das Motorrad, an welchem das Teil verbaut wird, noch in seinem Originalzustand befindet.
Der Endverbraucher erhält die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, so wie im Gesetz vom 21. April 2004 bezüglich der Gewährleistung von Gütern und der diesbezüglichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches vorgesehen sowie, ggf., die Herstellergarantie.
Für Produkte mit Seriennummer wie z.B. Fußrastenanlagen können wir Reklamationen nur nach Angabe dieser Nummer bearbeiten bzw. Gewährleistung übernehmen.
Anderweitige als die vorgesehene Verwendung, sowie Manipulationen und Veränderungen, die Auswirkungen auf Funktion und Sicherheit der Artikel haben, führen zum Erlöschen der Gewährleistung.
Falls der Kunde kein Endverbraucher ist kann er lediglich Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, weiterführende Ansprüche lassen sich nicht ableiten. Solange wir den Verpflichtungen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, hat der Kunde, der kein Endverbraucher ist, nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden wieder auf.
Mängelrügen hat der Kunde, der kein Endverbraucher ist, unverzüglich aber spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich geltend zu machen. Rügen können nur berücksichtigt werden, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht erkannt werden können, müssen unverzüglich nach dem Erkennen schriftlich geltend gemacht werden. Mängelansprüche verjähren einen Monat nach der schriftlichen Zurückweisung der Mängelrüge, spätestens jedoch nach 6 Monaten, außer im Falle eines Verkaufes an einen Endverbraucher.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anbauanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Bei Eingriffen und/oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen erlischt jegliche Gewährleistung.
Schadenersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz (faute intentionnelle) oder grobe Fahrlässigkeit (négligence grossière ou faute lourde) zur Last fällt. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Bei Einsatz der von uns gelieferten Produkte in Rennen, bzw. unter Rennbedingungen wird jegliche Garantie ausgeschlossen.
Garantiebestimmungen
Vertragliche Produktgarantie:
In der Europäischen Union stehen gilles tooling Produkte unter der gesetzlichen Garantie für Verbrauchsgüter, die den Verbrauchern durch die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, und deren Umsetzung in einzelstaatliches Recht, zuerkannt wird. Diese Garantie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Endverbraucher.
Darüber hinaus gewährt gilles tooling auf sämtliche Produkte eine vertragliche Garantie im Rahmen und unter Beachtung der nachfolgenden Garantiebestimmungen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden durch diese vertragliche Garantie keinesfalls beschränkt.
Die vertragliche Produktgarantie gilt nur für in Mitgliedstaaten der EU erworbene Produkte.
Bitte beachten!
Gilles tooling Produkte die zu Wettbewerben oder zu Sportveranstaltungen eingesetzt werden, sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.
Gegenstand der Garantie
Gilles tooling garantiert dem Erstkäufer bei festgestellten Material- oder Herstellungsfehlern an dem neuen Produkt die kostenlose Fehlerbeseitigung innerhalb der vereinbarten Garantiezeit, ohne km-Begrenzung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Gilles tooling ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Vereinbarte Garantiezeit
Die Garantiedauer beträgt 5 Jahre auf alle gilles tooling Produkte.
Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung.
Die Garantiefrist wird durch spätere Weiterveräußerung, durch von gilles tooling vorgenommene Reparaturmaßnahmen oder durch Austausch des Produkts weder verlängert noch beginnt sie von neuem oder wird anderweitig beeinflusst.
Bei Weiterveräußerung des Produktes innerhalb der Garantiezeit, bleiben die folgenden Bestimmungen im gleichen Umfang bestehen und können auch nach Eigentümerwechsel geltend gemacht werden. Ursprünglicher Kaufbeleg muss in Original oder in Kopie vorhanden sein.
Garantieansprüche sind nach Erkenntnis eines Mangels unverzüglich nach der Entdeckung des angeblichen Mangels und stets vor Ablauf der Garantiezeit bei Ihrem autorisierten Händler oder bei gilles tooling direkt anzuzeigen.
Garantievoraussetzungen
Garantie wird geleistet wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen:
- Alle Bauteile müssen sich im Serienzustand befinden und dürfen nicht nachträglich verändert worden sein.
- Kaufbeleg muss vorhanden sein.
- Alle Bauteile müssen an Serienfahrzeugen verwendet werden.
Bestehen Zweifel am Vorhandensein eines Mangels, oder sollte eine Sicht- oder Materialprüfung notwendig sein, so ist gilles tooling berechtigt die bemängelten Teile anzufordern und zu prüfen.
Bedingt durch einen Garantiefall ersetzte Teile werden – nach Anerkennung des Anspruchs – Eigentum von gilles tooling.
Für Bauteile die innerhalb der Garantiezeit repariert oder ausgewechselt werden, endet die Garantie mit Ablauf der vereinbarten Produktgarantie.
Was wird von der vertraglichen Garantie nicht abgedeckt?
Gilles tooling leistet keinen Ersatz:
- Nach unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung der Montage- und Betriebsanleitung, sowie Überbeanspruchung.
- Bei Verwendung an Sonderumbauten und Verwendung von Sonderzubehörteilen.
- Nach Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder Wettbewerben.
- Bei Schäden, die nachdem sie entdeckt wurden, bzw. billigerweise hätten entdeckt werden müssen, nicht unverzüglich angezeigt wurden.
- Bei Beschichtungs- oder Korrosionsschäden, die auf äußere Einwirkungen wie z.B. Steinschlag, Streusalz, Industrieabgase und sonstige Umwelteinflüsse oder auf unsachgemäße Reinigung durch ungeeignete Pflegemittel zurückzuführen sind.
- Bei normaler Abnutzung und bei üblichen Gebrauchsspuren die infolge der bestimmungsgemäßen Nutzung an verschiedenen Bauteilen auftreten und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts nicht beeinträchtigen.
- Bei natürlichem oder vorzeitigem Verschleiß von Lagerungen und Kettenrädern.
- Für Mangelfolgeschäden sowie mittel- und unmittelbare Kosten wie:
Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Bergungs-, Abschlepp- und/oder Übernachtungskosten. - Bei sonstigen Ereignissen, die nicht im zumutbaren Einflussbereich von gilles tooling liegen.
Soweit gesetzlich zulässig ist Gilles toolings Haftung der Höhe nach auf den Anschaffungswert des Produkts begrenzt.
Wie nehmen Sie die Garantie in Anspruch?
Um die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie bitte die gilles tooling G.m.b.H., Société à responsabilité limitée, mit Gesellschaftssitz in L-6868 Wecker, 21, Am Scheerleck, oder Ihren autorisierten Händler. Bei Rücksendung des Produkts ist der Kaufbeleg beizufügen, aus dem sich Händler, Kaufdatum und Kaufort des Produkts ergeben. Die Kosten der Einsendung werden von Ihnen getragen.
Senden Sie ein Produkt ein, obwohl kein Garantiefall vorliegt, wird gilles tooling das Produkt unrepariert an Sie zurücksenden oder nach Absprache auf der Grundlage eines vorherigen Kostenvoranschlags gegen Bezahlung reparieren.
Andere wichtige Anmerkungen
Das Garantieversprechen gilt als zusätzliche Vereinbarung zum bestehenden Gewährleistungsrecht. Im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (Gesetz vom 21. April 2004 bezüglich der Gewährleistung von Gütern und diesbezügliche Bestimmungen des Zivilgesetzbuches) hat der Verbraucher gesetzliche Rechte, die nicht von der Garantie berührt werden. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Verbrauchsgüterkauf beträgt zwei Jahre. Weitere vertragliche Ansprüche nach den Geschäftsbedingungen des Verkaufshändlers, wie die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Wandlung) bleiben hiervon unberührt und können entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen nur gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung durch gilles tooling besteht nicht.
Auf Wunsch des Verbrauchers wird diesem die Garantie in Deutsch oder Französisch oder Englisch (zusammen mit einer deutschen oder französischen Übersetzung) schriftlich zur Verfügung gestellt oder ist auf einem anderen dauerhaften Datenträger enthalten, der dem Verbraucher zur Verfügung steht und ihm zugänglich ist.
Für die von gilles tooling auf der Grundlage dieser Garantiebestimmungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Kontakt
gilles tooling G.m.b.H.
Société à responsabilité limitée
R.C.S. Luxembourg B 107.876
18, Duchscherstrooss
L-6868 Wecker
Rücktritt von Bestellungen
Ein Rücktritt vom Vertrag unsererseits ist möglich, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.
Widerrufsrecht
Falls es sich beim Kunden um einen Endverbraucher handelt, kann der Kunde seinen Kauf innerhalb von 7 Tagen nach dem Lieferdatum widerrufen, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung an:
Gilles Tooling GmbH
18, Duchscherstrooss
L-6868 Wecker
Der Widerruf muss in jedem Fall schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen.
Änderung
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen ohne weitere Formalitäten zu ändern und diese sich ergebenden Änderungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzufügen.
In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese mit der Bestätigung der Bestellung akzeptiert.
Persönliche Informationen
Der Besuch der Internetseite www.gillestooling.com, ohne Bestellung erfolgt ohne Datenaustausch. Die angegebenen Daten werden nur intern zur Bestellungsbearbeitung verwendet und gespeichert, im Sinne des abgeänderten Gesetzes vom 2. August 2002 bezüglich des persönlichen Datenschutzes. Wir verpflichten uns, keine Informationen, die der Kunde im Rahmen seiner Bestellung angibt, an Dritte weiterzugeben, wenn dies nicht mit der Abwicklung des Vertrages in Zusammenhang steht.
Unterschrift und Beweisvereinbarung
Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass jede Willensäußerung per Fax, die seine Unterschrift trägt, dieselbe Rechtswirkung hat wie ein von ihm unterschriebenes Originaldokument.
Darüber hinaus gilt jede Willensäußerung per E-Mail, die den Kunden als Absender erkennen lässt, sowie jede Willensäußerung auf elektronischem Weg (sei es mittels elektronischer Unterschrift im Sinne des Gesetzes vom 14. August 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr in seiner geänderten Fassung oder mittels eines sonstigen Kommunikationsmittels, mit dem der Kunde seinen Willen zum Ausdruck bringt) als Zustimmung des Kunden und hat dieselbe Wirkung wie ein von ihm handschriftlich unterschriebenes Dokument.
Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen findet Artikel 1341 des Zivilgesetzbuches (Code Civil) keine Anwendung auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns. Wir können für jede Handlung oder für jedes Rechtsgeschäft mit jedem Beweismittel, einschließlich Zeugenaussage, Vermutung, Speicherung von Telefonaten oder Daten oder sonstiges den Beweis erbringen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, anwendbares Recht
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Luxemburg.
Als Gerichtsstand wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Luxemburg vereinbart. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Gerichtsstandregelungen.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur luxemburgisches Recht.
Sprache
Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und deutschen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gilt die deutsche Fassung.

